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   LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15   

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LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15 (https://dejure.org/2015,47889)
LG Berlin, Entscheidung vom 09.11.2015 - 38 O 106/15 (https://dejure.org/2015,47889)
LG Berlin, Entscheidung vom 09. November 2015 - 38 O 106/15 (https://dejure.org/2015,47889)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Der Höhe nach beläuft sich der Anspruch der Klägerin auf Nutzungsersatz auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, denn es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beklagte als Bank Nutzungen in dieser Höhe gezogen hat (vgl. BGH Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13; Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).

    Dieser Auffassung steht entgegen, dass der BGH auf den "üblichen" Verzugszins abhebt, welcher gem. § 288 Abs. 1 BGB nach wie vor 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt (vgl. BGH, Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13, Rn. 71).

  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schuldet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB Herausgabe der gesamten Darlehensvaluta ohne Rücksicht auf eine (Teil-)Tilgung und gemäß § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 BGB Herausgabe von Wertersatz für Gebrauchsvorteile am jeweils tatsächlich noch überlassenen Teil der Darlehensvaluta schuldet (BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 mwN).

    43 Der Darlehensgeber schuldet dem Darlehensnehmer gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 1 BGB die Herausgabe bereits erbrachter Zins- und Tilgungsleistungen und gemäß § 346 Abs. 1 Halbsatz 2 BGB die Herausgabe von Nutzungsersatz wegen der (widerleglich) vermuteten Nutzung der bis zum Wirksamwerden des Widerrufs erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen (BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 mwN).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (BGH, Urteil vom 07.05.2014 - IV ZR 76/11).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Der Höhe nach beläuft sich der Anspruch der Klägerin auf Nutzungsersatz auf 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz, denn es besteht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Beklagte als Bank Nutzungen in dieser Höhe gezogen hat (vgl. BGH Urteil vom 28.10.2014 - XI ZR 348/13; Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).
  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    31 Nach gefestigter höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt der Hinweis, dass die Frist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt, nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB a.F. Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10).
  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    31 Nach gefestigter höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt der Hinweis, dass die Frist "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung" beginnt, nicht den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB a.F. Der Verbraucher kann der Verwendung des Wortes "frühestens" zwar entnehmen, dass der Beginn des Fristlaufs noch von weiteren Voraussetzungen abhängig ist, wird jedoch darüber im Unklaren gelassen, um welche Voraussetzungen es sich dabei handelt (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - VIII ZR 219/08, Urteil vom 01.12.2010 - VIII ZR 82/10).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Es fehlt an einer Vermögensverletzung der Beklagten als Haftungsgrund für § 280 Abs. 1 BGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Oktober 2003 - IX ZR 249/02).
  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    32 c) Die Beklagte kann sich nicht auf § 14 Abs. 1, Abs. 3 BGB-InfoV sowie das in Anlage 2 der Verordnung aufgeführten Muster in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung (§ 16 BGB-InfoV) berufen, weil sie gegenüber der Klägerin/Herrn Dr. S kein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 in der damaligen Fassung vollständig entspricht (siehe BGH, Urteil vom 28.06.2011 - XI ZR 349/10).
  • KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13

    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im

    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Denn damit ist die Beendigung des Darlehensvertrages selbst Feststellungsziel, was ausreichend ist (vgl. KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2014 - 24 U 169/13).
  • LG Stuttgart, 09.04.2015 - 12 O 293/14
    Auszug aus LG Berlin, 09.11.2015 - 38 O 106/15
    Für die Frage, in welcher Höhe die Bank aus ihr zur Verfügung stehendem Kapital Zinsgewinne erwirtschaftet, sind die Refinanzierungskosten jedoch ohne Belang (so LG Stuttgart, Urteil vom 09.04.2015, 12 O 293/14).
  • KG, 06.10.2016 - 8 U 228/15

    Verbraucherkreditvertrag: Abrechnung nach wirksamem Widerruf

    Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das am 09. November 2015 verkündete Urteil der Zivilkammer 38 des Landgerichts Berlin - 38 O 106/15 - teilweise abgeändert und hinsichtlich der Ziffer 2 des Urteilstenors neu gefasst:.

    unter Abänderung des am 09. November 2015 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin- 38 O 106/15 - die Klage insgesamt abzuweisen.

  • LG Saarbrücken, 08.09.2017 - 1 O 90/17

    Förderkredit aus KfW-Wohnungseigentumsprogramm; Folgen inhaltlicher Unrichtigkeit

    Dementsprechend hat auch das Kammergericht Berlin (a. a. O.) die von dem Kläger zitierte Entscheidung des LG Berlin - 38 O 106/15 - in diesem Punkt mit der zutreffenden Begründung korrigiert, dass ein Annahmeverzug der Bank nicht festzustellen war und jener weiteren Nutzungsersatz zuerkannt.
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